Abmahnung im Internet

Informationen und kompetente, schnelle Hilfe vom Rechtsanwalt für Abmahnungsopfer

Was ist eine Abmahnung

Eine Abmahnung dient dazu, einen Unterlassungsanspruch kostengünstig außergerichtlich durchzusetzen. Verstößt etwa der Betreiber einer Website gegen Informationspflichten oder verletzt er Rechte eines Anderen, so hat der Andere einen Anspruch auf Unterlassung. Das bedeutet, er kann verlangen, dass der Verstoß in Zukunft nicht wieder passiert.

Sie wurden abgemahnt: Was Sie tun können

Wenn Sie abgemahnt wurden, gibt es verschiedene Möglichkeiten, zu reagieren. Was man unternimmt, hängt in erster Linie davon ab, ob man zu Recht oder zu Unrecht abgemahnt wurde. Das kann in aller Regel nur ein erfahrener Rechtsanwalt beurteilen.

Ganz falsch ist es jedenfalls, gar nichts zu tun. Selbst bei einer unberechtigten Abmahnung kann es dann zu einer einstweiligen Verfügung (EV) im Eilverfahren kommen. Dadurch wird sogar bei einer unberechtigten Abmahnung unter Umständen ein Unterlassungsanspruch vom Gericht verbindlich und durchsetzbar festgestellt!

Bei einer berechtigten Abmahnung

Bei einer berechtigten Abmahnung lässt sich die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung regelmäßig nicht vermeiden. Hier versucht man am besten, mit dem Abmahnenden zu verhandeln. Das funktioniert meistens dann sehr gut, wenn Sie sich dabei durch einen Anwalt vertreten lassen, der den Behauptungen der Gegenseite mit juristisch fundierten Argumenten entgegentreten kann. Oft lassen sich die Kosten der Abmahnung und die Summe der vorgeschlagenen Vertragsstrafe so deutlich reduzieren.

Bei einer unberechtigten Abmahnung

Gegen eine unberechtigte Abmahnung muss man sich natürlich verteidigen. Hier stehen verschiedene Mittel zur Verfügung. Man kann eine sogenannte Negative Feststellungsklage erheben. Damit beantragt man bei Gericht, festzustellen, dass der mit der Abmahnung behauptete Unterlassungsanspruch nicht besteht. Man kann auch eine Gegenabmahnung aussprechen und den Abmahnenden selber abmahnen.

Auf jeden Fall darf man bei einer unberechtigten Abmahnung keine Unterlassungserklärung abgeben und natürlich auch keine Kosten übernehmen, also nichts bezahlen.

Das kostet der Anwalt

Ein Verbraucher (Privatperson) bezahlt für eine erste Beratung beim Rechtsanwalt immer höchstens 190,00 € netto. Diese Obergrenze ist gesetzlich vorgeschrieben. Viele Anwälte berechnen für eine Erstberatung deshalb immer pauschal 190,00 € netto. Das ist unseriös!

Eine Erstberatung bei einer Abmahnung, etwa wegen eines Eintrags in Ihrem privaten Blog, wegen einem fehlerhaften Impressum oder wegen einer unrichtigen Angabe in Ihrem Online-Shop bzw. Internetshop, bekommen Sie bei Spezialisten in diesem Bereich für günstige Pauschalpreise.

Fragen Sie! Bis wir Ihnen einen Preis nennen, kostet es gar nichts!

Kompetente Hilfe vom Anwalt

Rechtsanwalt Marcus Antonius Hofmann aus München hat mehr als zehn Jahre Erfahrung in der IT-Branche. Er ist als Rechtsanwalt auf das Internet-Recht, IT-Recht und EDV-Recht spezialisiert. Hier erhalten Sie schnell und kompetent Hilfe, wenn Sie abgemahnt wurden!

Mitglied im AnwaltVerein Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft IT Mitglied in der DGRI

Seriöse und kompetente Beratung

Rechtsanwalt Hofmann ist Mitglied des Deutschen Anwaltvereins (DAV), der Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologie im Deutschen Anwaltverein (DAVIT), der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik (DGRI) sowie weiterer Verbände und Vereinigungen.

Marcus Antonius Hofmann, Rechtsanwalt
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